Kann ich bei der Bemessung von Fundamenten generell die Horizontallast aus Anprall vernachlässigen ?
Oder ist der Bezug in der BT 15.Aufl., Fußnote 1 nur hinsichtlich PKW wie beschrieben zu verstehen,
Ich habe ein Hochregallager mit möglichem Stapleranprall !
Klaus
Antworten:
unplanmäßiger = ungewollter Anprall ---> LF mit einfacher Sicherheit und nur bis zum Köcher, aber nicht in´s Fundament. von BauHeini - am 13.09.2004 14:17
Ins Fundament müssen die Lasten schon noch nachgewiesen werden. Lediglich die Fundamentbemessung erfolgt OHNE Anprall.
Gruß IBDöring von IBDoering - am 13.09.2004 14:42
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von BauHeini - am 13.09.2004 14:17
Gruß IBDöring
von IBDoering - am 13.09.2004 14:42