Startbeitrag von JimKnopffam 07.08.2009 14:51
Folgendes laß ich gerade im Videotext vom Bayerischen Fernsehen:
Niederlage für Vogtlandbahn
Im Streit um die von der Deutschen Bahn
geplante Schnellbusverbindung Nürnberg-
Prag hat die Vogtlandbahn eine gericht-
liche Niederlage einstecken müssen.
Das Verwaltungsgericht Ansbach wies in
einem Schnellverfahren eine Klage des
Privatbahn-Betreibers gegen die Busli-
nie ab. Die Linien seien nicht ver-
gleichbar, so die Richter.
Die Vogtlandbahn, die von Dezember an
eine Zugverbindung zwischen Nürnberg
und Prag anbieten will, hatte den für
diesen Sonntag geplanten Start der Bus-
linie untersagen wollen und deswegen
gegen eine Genehmigung geklagt.
Schöne Grüße
Gabriel
ich gehe doch recht in der Annahme, daß die 4 separaten Zugpaare München/Nürnberg-Prag ab Dezember 2009 komplett von der BEG bestellte und mit Geld des Steuerzahlers bezahlte Leistungen sind und keine eigenwirtschaftlichen Verkehre der Vogtlandbahn/ARRIVA?
Wenn das so ist, dann müßten sich vor allem die BEG und der Freistaat Bayern von der DBAG provoziert fühlen. Erst stellt die DBAG den Fernverkehr ersatzlos ein. Die BEG sorgt nach längerer Zeit notgedrungen für ein passables Ersatzangebot, finanziert aus Regionalisierungsmitteln.
Und nun gefährdet die DBAG den Erfolg dieses steuerfinanzierten Angebots mit einer (m.E. sehr wohl parallelen) Buslinie, nur aus Ärger über eine Vergabeentscheidung der BEG an die Konkurrenz! Wenn die BEG wegen mangelnder Auslastung einen Rückzieher machen müßte, würde die eigenwirtschaftliche Buslinie dann vermutlich auch nicht mehr lange leben.
Meine Meinung:
Solange die DBAG im Besitz des Bundes ist, darf sich die Politik solche Spielchen zu Lasten des Steuerzahlers seitens des DBAG-Managements absolut nicht gefallenlassen.
Aber wieso hat nun ausgerechnet ARRIVA geklagt? Hierzu müßte man das Verrechnungsmodell mit der BEG kennen, also wie sehr profitiert die Vogtlandbahn von der Höhe der Fahrgastzahlen? Kennt hierzu jemand Details?
Gruß 223 061
von 223 061 - am 07.08.2009 18:34
Servus,
die Zuordnung der Alex-Züge innerhalb der Regentalbahn (und damit des Arriva-Konzerns) ist etwas umständlich. Betreiber und damit auch gegenüber der BEG verantwortlich ist eine Tochter Länderbahn. Diese ist kein EVU, dafür bedient sie sich der Vogtlandbahn. Deshalb haben die Tf auch die grüne Kleidung der Vogtlandbahn an. Wem die Zugbegleiter zugeordnet sind, weiß ich nicht, ich habe bei meinen bisherigen Fahrten im Alex nicht auf die Kleidung der Zub geachtet und außerdem noch nie einen Zub in den Vogtlandbahnen selber erlebt.
Die Klage kam also aus irgendwelchen Gliederungen des Arriva-Konzerns, vermutlich hat aber auch Arriva eine zentrale Rechtsabteilung, die die einzelnen Gliederungen vertritt. Dadurch entsteht bei Außenstehenden natürlich der Eindruck, der Arriva-Konzern selber habe geklagt.
Im übrigen muss das zuständige EVU bzw. der Betreiber klagen, weil dessen Interessen von der Konzession betroffen sind.
Das sich hierbei die BEG verarscht fühlt, kann ich nachvollziehen.
von Martin Pfeifer - am 07.08.2009 20:10
Ich habe mich da etwas mißverständlich ausgedrückt. Mir ging es eigentlich um die Frage, welches wirtschaftliche Risiko der Betreiber bei diesen bestellten und von der BEG bezahlten Leistungen noch trägt bzw. welche Nachteile der Betreiber hat, wenn wegen der Busverbindung die Fahrgäste weniger werden? Es gibt da ja unterschiedliche Modelle, wie Bestellerentgelte und Ticketeinnahmen verrechnet werden.
Gruß 223 061
von 223 061 - am 07.08.2009 21:09