Startbeitrag von Zuselam 10.09.2002 04:59
sorgt immer noch für einige Verunsicherung.
Nicht nur Gewerbe Treibende, sondern auch die Anbieter privater
Homepages müssen unter Umständen ein "Web-Impressum" bereitstellen.
Wer Shareware zum Download bereitstellt, Werbebanner in die Seite
integriert hat oder kostenpflichtige Links auf seiner Website hat, wird
als Teledienst eingestuft und fällt unter die Kennzeichnungspflicht
des Teledienstgesetzes.
Im Impressum dürfen neben Namen und Anschrift, Telefonnummer und
E-Mail-Adresse weitergehende Pflichtdaten nicht fehlen.
All diese Informationen müssen ohne längeres Suchen auffindbar sein.
Wer die Informationspflicht missachtet, dem drohen unter Umständen
Geldbußen bis zu 50 000 Euro.
Hilfe zu Fragen rund um die Kennzeichnungspflicht bietet auch die
Web-Seite unter
http:// www.anbieterkennzeichnungspflicht.de/
Dort wird erläutert, auf wen das Gesetz eigentlich zutrifft und welche
Angaben in das Impressum hineingehören.
und hier noch ein interessanter link
(Thema: Napster ist tot– getauscht wird trotzdem Anonymes Netz ohne Kontrolle)
[www.rhein-main.net]
Fraglich,
Andy®
von Andy® - am 10.09.2002 05:15
äääh ... eine interessante
von Zusel - am 10.09.2002 05:20