Diese Seite mit anderen teilen ...

Informationen zum Thema:
Forum:
1 - 2 - 3 - du bist dabei
Beiträge im Thema:
3
Erster Beitrag:
vor 10 Jahren, 8 Monaten
Letzter Beitrag:
vor 10 Jahren, 8 Monaten
Beteiligte Autoren:
Zusel, Andy®

Pflicht: Impressum auch für die Homepage

Startbeitrag von Zuselam 10.09.2002 04:59

Die seit Jahresbeginn geltende Kennzeichnungspflicht von Web-Seiten
sorgt immer noch für einige Verunsicherung.
Nicht nur Gewerbe Treibende, sondern auch die Anbieter privater
Homepages müssen unter Umständen ein "Web-Impressum" bereitstellen.

Wer Shareware zum Download bereitstellt, Werbebanner in die Seite
integriert hat oder kostenpflichtige Links auf seiner Website hat, wird
als Teledienst eingestuft und fällt unter die Kennzeichnungspflicht
des Teledienstgesetzes.
Im Impressum dürfen neben Namen und Anschrift, Telefonnummer und
E-Mail-Adresse weitergehende Pflichtdaten nicht fehlen.
All diese Informationen müssen ohne längeres Suchen auffindbar sein.
Wer die Informationspflicht missachtet, dem drohen unter Umständen
Geldbußen bis zu 50 000 Euro.
Hilfe zu Fragen rund um die Kennzeichnungspflicht bietet auch die
Web-Seite unter
http:// www.anbieterkennzeichnungspflicht.de/
Dort wird erläutert, auf wen das Gesetz eigentlich zutrifft und welche
Angaben in das Impressum hineingehören.



und hier noch ein interessanter link
(Thema: Napster ist tot– getauscht wird trotzdem Anonymes Netz ohne Kontrolle)
[www.rhein-main.net]



Antworten:

Fraglich,

... von wem die 50.000 € eingetrieben werden können - ohne Impressum ;)

Andy®

von Andy® - am 10.09.2002 05:15

äääh ... eine interessante

frage :D :D :D



von Zusel - am 10.09.2002 05:20
Zur Information:
MySnip.de hat keinen Einfluss auf die Inhalte der Beiträge. Bitte kontaktieren Sie den Administrator des Forums bei Problemen oder Löschforderungen über die Kontaktseite.
Falls die Kontaktaufnahme mit dem Administrator des Forums fehlschlägt, kontaktieren Sie uns bitte über die in unserem Impressum angegebenen Daten.