Startbeitrag von RadioNORDam 19.01.2006 00:41
mir stellt sich gerade folgendes Problem. Im Sommer 2003 hatte ich eine Satelliten-Antenne auf meinem Balkon installiert (auf einer Art Sonnenschirm-Ständer mit Sicherung durch Betonplatten - also ohne Beschädigung der Bausubstanz) - trotz eines Mietvertrages, der eine Montage von Satelliten-Antennen eigentlich verbietet. Sofort kam die schriftliche Aufforderung der Vermietungsgesellschaft, daß ich die Antenne zu demontieren hätte. Nachdem ich allerdings dargelegt hatte, daß ich 1.) die Antenne quasi "mobil" aufgestellt habe und 2.) aus beruflichen Gründen auf den Empfang von Satellitenprogrammen angewiesen bin, hat man mir schriftlich mitgeteilt, daß die Aufstellung der Antenne von nun an geduldet werde.
So weit, so gut - aber nun kommt's: Im Sommer 2005 kam erneut ein Schreiben des Vermieters, ich möge unverzüglich die unerlaubt installierte Antenne demontieren. Ich habe nur zurück geschrieben, daß ich dafür eine Genehmigung hätte (die im übrigen vom selben Sachbearbeiter unterzeichnet worden war, der nun das erneute Schreiben aufgesetzt hatte). Dann ein halbes Jahr keine Reaktion. Vor ein paar Tagen trudelte dann ein Schreiben der Rechtsabteilung des Vermieters ein, und in dem wird mir ein Gerichtsverfahren angedroht, wenn ich nicht bis zum 2. Februar die Antenne demontiere!
Nun die Frage: Was ist von diesem Vorgehen zu halten? Bin ich im Recht? Wie kann nun am cleversten vorgegangen werden.
Wenn ja,hast du schlechtere Karten.
Ausser du lebst in einer Mietskaserne "ohne schützenswerte" Ansicht ;-)
Normalerweise kann dir niemand was,weil du auf deinem Balkon stellen darfst was du willst.
Die Antenne ist nirgends am Haus montiert,so können es die Gegener auch nicht als Argument anführen.
Und wenn du es beweisen kannst,das du es Beruflich brauchst,hast du einen Grund mehr,der Sache entspannt entgegen zu sehen.
Ich tippe da auf Blöff seitens der Vermieter....
Was die Sach sowieso lächerlich macht ist dieser nicht wirksame Teil des Grundgesetzes:
Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
von Scrat - am 19.01.2006 01:18
Aber: Der Status quo hat sich nicht verändert. Die Schüssel ist vor fast drei Jahren genehmigt worden - und an ihrem Standort hat sich nichts geändert. Genauso wenig wie am Äußeren des Hauses.
Wie ich gerade mitbekommen habe, ist auf meinem Anrufbeantworter seit heute mittag der Anruf des Geschäftsstellenleiters meines Vermieters. Er möchte mit mir einen Termin vereinbaren. Um ehrlich zu sein, sehe ich da eigentlich keine Notwendigkeit, mit dem zu sprechen. An der rechtlichen Lage ändert das wenig. Warum sollte ich mich also zu so einem Gespräch bequemen, bei dem er vermutlich von mir nur eine Unterschrift rauszupressen versucht, mit der ich auf die Antenne verzichte...
von RadioNORD - am 19.01.2006 01:33
Und das ist die Ansicht von unten:
(Mal abgeshen das ich es als Eigentümer natürlich leichter habe,verboten sind die Dinger hier trotzdem-aber man sieht ja nüscht...)
von Scrat - am 19.01.2006 01:53
Wenn nicht, wird es schon schwer für den Vermieter, ansonsten, wenn das Teil von aussen zu sehen ist, wäre es sinnvoll, die Schüssel aufs Kreuz zu legen, falls tiefer setzen nicht reicht.
Sprich, der Reflektor ist horizontal und der LNB-Halter schaut nach oben.
Die vorherige Unterkante schaut zur Hauswand.
Ein kleines Loch in der tiefsten Stelle der Schüssel zum Wasserablauf kann dabei nicht schaden.
Das der Vermieter auf einmal ein Gesprächsangebot macht, lässt möglicherweise den Rückschluss zu, dass seine Forderung auf rechtlich unsicherem Fuße steht.
Meine Empfehlung: Wenn du dich tatsächlich auf einen Gesprächstermin mit dem Vermieter einlässt, unbedingt Zeugen mitnehmen.
Und vorher beim örtlichen Mieterverein/Verbraucherzentrale oder Deutschen Mieterbund informieren.
Ich hoffe, du bist rechtsschutzversichert.
von Nohab - am 19.01.2006 02:47
Aber die Idee von Nohab ist auch erstmal nicht verkehrt, sich beim Mieterbund darüber zu informieren.
Könnte da eigentlich noch das "Gewohnheitsrecht" zum tragen kommen ? Immerhin sind die Schüssseln ja schon ein paar Jahre aufgestellt !
von Chief Wiggum - am 19.01.2006 04:34
Die spinnen die Römer...
von HAL9000 - am 19.01.2006 08:45
Hier wird die rechtliche Seite zum Empfangsrecht (Satelliten) dargelegt und auch das Aktenzeichen des Berliner Landgerichts aufgeführt.
Bei den sich abzeichnenden Differenzen mit dem Vermieter ist sicherlich Fingerspitzengefühl angebracht, aber es macht sich gut, wenn er auch erkennt, dass du die Sachlage im rechtlichen Bereich recht gut kennst. Obwohl das Recht im Grunde auf deiner Seite ist, bleibt zu überlegen, ob als letzte Konsequenz juristische Schritte her müssen.
Ich hoffe, du erreichst eine in deinem Sinne gütliche Einigung.
von Radiation - am 19.01.2006 08:50
Die Schüssel wurde ohne Eingriff in die Bausubstanz wegnehmbar aufgestellt und eine Duldung ausgesprochen.
Man sträubt sich ja vor gerichtlichen Auseinandersetzungen, aber unter DIESEN Umständen stehen die Chancen mehr als gut zu gewinnen. Der Vermieter muss nämlich zwei Dinge beweisen:
1. Warum ihm die zweijährige Duldung nicht mehr möglich ist. Was hat sich sachlich geändert?
2. Warum der störende optische Eindruck der Antenne mehr wiegt als das berufliche- und Informationsinteresse des Mieters.
Also: Sehr gute Chancen. Wahrscheinlich ist es ohnehin nur eine Drohkulisse.
Denn Gang zum Mieterbund kann man sich m.E. sparen. Solange man kein Mitglied ist, sagen die gar nix. Wenn man gegen Gebühr Mitglied WIRD, bringt es außer warmen Worten ebenfalls nix. Ein Mieterbund darf eine Mieterberatung, aber keine verbindliche Rechtsberatung machen. Auch die Briefchen, die ein Mieterbund an die Vermieter schreibt, haben keine Relevanz. Die Vermieter wissen das.
von Grenzwelle - am 19.01.2006 09:03
1.) Genehmigung ist bereits erteilt worden
2.) Antenne ist nicht an der Bausubstanz befestigt sondern steht mobil auf dem Balkon
3.) Berufliche Gründe.
Das einzige, was der Vermieter dagegen hält, sind optische Gründe - und wenn das so viel wiegen würde, müßte er auch Sonnenschirme, Gartenstühle und Wäscheleinen verbieten.
@Nohab: Leider läßt sich die Schüssel nicht wirklich anders montieren - zur Zeit ragt die Antenne ca. 35 cm über das Geländer hinaus. Der Spiegel selbst ist somit komplett von unten sichtbar. Der Grund: Ich habe einen Westbalkon, der nach Süden beinah vollständig mit einer Metall-Sichtblende abgedeckt ist. Würde ich die Antenne tiefer oder auch weiter "im" Balkon aufstellen, hätte ich keinen Empfang mehr. Schon jetzt liegen ca 15 % der Spiegelfläche hinter der Metallblende, so daß der Empfang eh schon leicht eingeschränkt ist.
von RadioNORD - am 19.01.2006 09:05
Würde ich nicht machen. Kostet nur unnötig Geld - es sei denn man hat einen guten Freund, der Anwalt ist. Ich würde mich (unter diesen Umständen mein voller Ernst) verklagen lassen. Dann zahlt (wenn nichts schiefgeht) die Gegenseite deinen Anwalt. :)
von Grenzwelle - am 19.01.2006 09:10
von RadioNORD - am 19.01.2006 09:13
von Grenzwelle - am 19.01.2006 09:17
"Ihr Schreiben vom 12.01.2006, in welchem Sie den Wunsch auf Rückbau einer Parabolantenne äusserten, ist bei mir eingegangen.
Sie hatten mir den Betrieb und die Errichtung der oben genannten Parabolantenne genehmigt und mit Schreiben vom 08.10.2003 (Anlage, Kopie) schriftlich bestätigt. Ihr Ansinnen entbehrt damit jeglicher Rechtsgrundlage. Insbesondere in Anwendung geltenden Gesetzes (gesetzl. Rückwirkungsverbot) ist eine nachträgliche Änderung Ihrer internen Firmenrichtlinien nicht geeignet, die vorgenannte Genehmigung in ihrem Bestand und Wirksamkeit zu erschüttern. Ich möchte Sie daher um Verständnis bitten, dass ich in Berufung auf die vorliegende Genehmigung ihrer Bitte nicht nachkommen kann.
Betreffend Ihrer nunmehr zahlreichen Versuche, Ihr Ansinnen unter Berufung auf jeweils neu konstruierter Argumentationen durchzusetzen, ist die Zumutbarkeitsgrenze hinsichtlich meiner Person überschritten. Ich möchte Sie daher auffordern, derlei Ansprachen zu unterlassen, da ich mich dadurch belästigt fühle und betrachte den Vorgang hiermit als erledigt. Bei Nötigwerden weiteren Schriftverkehrs werde ich die Forderung einer Aufwandspauschale geltend machen.
Sollten Sie dennoch eine gerichtliche Auseinandersetzung anstreben, sehe ich dem Vorgang mit Interesse entgegen. "
Darin ist eigentlich schon alles gesagt. Er hatte sich sehr über den Sachverhalt amüsiert. Für ihn wäre es sicherlich eine wahre Freude, gegen den Vermieter zu prozessieren.
von RadioNORD - am 19.01.2006 09:22
a) eine mobile Schüssel besitzt
b) die Kabelzuführung ohne Anbohren der Wände, also mit Fensterdurchführungskabel realisiert hast, bist du im Recht. Eine mobile Schüssel hat den selben Stellenwert wie ein Blumenständer oder ein Sonnenschirm - sie schädigt nirgendwo die Bausubstanz und der Vermieter muss sie dulden. Das haben bisher sämtliche Gerichte bestätigt.
Falls die Schüssel die Optik negativ beeinträchtigt, empfehle ich dir eine Antenne aus der DigiDish-Reihe (33 oder 45 cm) von TechniSat. Die habe ich auch, und mit denen empfängt man Astra, Hotbird und Astra 2/Eurobird einwandfrei. Und man kann sie schlimmstenfalls schnell wieder entfernen und wieder neu aufbauen. Aber, wie erwähnt: das ist gar nicht nötig, da du ohnehin im Recht bist.
von Wiesbadener - am 19.01.2006 09:29
von HAL9000 - am 19.01.2006 09:31
Witzig, aber nicht untypisch für Anwälte: Das Gehen in die Offensive durch Androhen einer Gegenforderung (Aufwandspauschale). Trotzdem drücke ich die Daumen, dass es damit erledigt ist.
von Grenzwelle - am 19.01.2006 09:36
Auf jeden Fall schon mal vielen vielen Dank für die Tipps und Links - das unterstützt ja wirklich komplett meine Sicht der Dinge...
von RadioNORD - am 19.01.2006 10:54
Vielleicht sollte man mal wieder die Vermengung der Interessenlagen mit dem örtlichen Kabelanbieter durchleuchten.
von Birger* - am 19.01.2006 11:30
von Wiesbadener - am 19.01.2006 11:41
von Grenzwelle - am 19.01.2006 12:37
Beispiel: Bei meinem Einzug wollte ich die Feuerwehr-Zufahrt mit dem Möbelwagen befahren (was lauf BGH-Urteil auch erlaubt ist!) - flugs kam der Mann angerannt, pöbelte lautstark und meinte, daß das polizeilich verboten ist. Die Feuerwehr käme nicht mehr zum Haus. Nee, is klar. Ich steh ja auch drei Tage mit dem Möbelwagen in der Feuerwehr-Einfahrt *LOL*
Echt traurig, was manche Leute für ihr Ego und gegen ihre Minderwertigkeitskomplexe brauchen.
von RadioNORD - am 19.01.2006 12:51
Anderes Erlebnis mit ihm: Als ich vor meinem Einzug den Besichtigungstermin in der Wohnung hatte, war ich mit dem Hausmeister um 9 Uhr morgens verabredet. 10 Minuten vorher war ich vor Ort.Ein regnerischer Tag - daher hatte ich beschlossen, im Auto zu warten, bis der Hausmeister ohnehin ins Haus geht. Was ich nicht wußte: Er war sogar NOCH früher in der Wohnung. Um 9:05 kam mir das alles spanisch vor, und ich habe mal an der Tür geklingelt. Er öffnete die Tür und pflaumte mich gleich an, was das für eine Art sei, später zu erscheinen. Er hätte ja auch noch andere Dinge zu tun. So gesehen war die Nummer mit der Feuerwehrzufahrt nur eine logische Weiterführung. Also: Typ Stinkstiefel, dem es eine große Freude bereitet, sein "Recht" durchzusetzen!
von RadioNORD - am 19.01.2006 13:23
-mit 20km/h in die Tiefgarage "gedonnert",gleich gemotzt weil nur 10km/h erlaubt ist.
-SAT Schüssel auf meiner Terasse ist _strengstens_ verboten.
Musste ich mir 1000 mal anhören.
-Auto ist in TG nicht mehr richtig angesprungen (alter Ascona B),musste ordentlich orgeln,er stand gleich hinter mir und keifte was der Lärm soll.
-Waschküche das Licht brennen lassen,während ich die Wäsche geholt habe,gleich zur Stelle.
-Musik am Abend mal 5 min laut gestellt,wer klopfte gleich an die Fenster?Hausmeisterweibchen.
-Meine obere Nachbarin fragte er mal ob sie sich Nackt fotografieren lassen möchte...
-Hausmeisterweibchen empörte sich in der ganzen Nacbarschaft und bei meiner damaligen _Chefin_ das ich als damals 23jähriger UNVERHEIRATET mit ner 18jährigen zusammenwohne.
-Bei mir stand er mal vorm Fenster,als ich mit meiner Freundin zu gange war.Das Schotter (vorm Kellerfenster) beim drauftreten auch mal nachgibt,hatte er vergessen...
etc.pp.
von Scrat - am 19.01.2006 13:39
Waaah wie geil is das denn??? Kann ich mir richtig vorstellen, son greiser alter Wicht mit Hut auf, und ständig notgeil, weil die alte Knitterhexe zu Hause ihre Falten bügeln muss...
Hausmeister Krause live... selten so gelacht in diesem Teil des Forums, ehrlich!!
von HAL9000 - am 19.01.2006 14:40
Da hätt ich gleich angewortet: "Kann dir doch egal sein, Du Pissblume", hätt die Tür ins Schloß geworfen und hätt mir eine andere Wohnung gesucht.
Überhaupt würde ich im Leben nie eine Wohnung mieten, wenn der Vermieter höchstselbst nicht bei der Besichtigung anwesend ist!
Ich bin eben Protestant, und die lassen sich nicht durch Bodenpersonal abfertigen ;-)
Chris: Das war aber bestimmt Frau Kling aus der Lindenstrasse :joke:
Ach ja, um noch einen echten "Wrzl" hintendran zu hängen, der eigentlich alles auf einen Nenner bringt:
" Ich hasse Mietshäuser!"
von PeterSchwarz - am 19.01.2006 16:01
Wohneigentum macht Sinn, es hat viele Vorteile.
Das Anbringen einer Satellitenantenne am Wohnhaus einer Eigentümergemeinschaft kann jedoch schwieriger sein als im Mietshaus. Braucht man dort nur das OK des Vermieters, muss der Besitzer einer Eigentumswohnung das OK aller Miteigentümer haben.
In meinem Fall habe ich das Problem schlicht durch Ignoranz übergangen - die montierte Antenne neben der Dachterrasse ist von unten praktisch nicht zu sehen. Nach knapp zwei Jahren dürfte inzwischen auch Gewohnheitsrecht gelten, außerdem ist die Eigentümergemeinschaft intakt. Diese günstigen Faktoren dürften aber die Ausnahme sein.
von Grenzwelle - am 19.01.2006 16:14
Aber grundsätzlich hast Du recht - sowas muß man sich nicht gefallen lassen :-)
von RadioNORD - am 19.01.2006 16:20
von RadioNORD - am 19.01.2006 17:51
Naja, ich würde schon hingehen. Mir ein Stündchen anhören was er alles zu bieten hat,
auf Wiedersehen sagen und gehen... - Hebt unheimlich das Selbstwertgefühl. Und du weisst was die andere Seite denkt.
Ich hatte auch mal eine Problem wegen Modernisierung - GEHT NIE ZUM MIETERBUND, NULL HILFE - und war zu einer illustren Runde inklusive GL / Bauleiter / RA usw. geladen. Nach 1,5 Stunden bin ich mit zitternden Knien wieder raus (Drohung Schadensersatz und und und) und zahle bis heute die alte Miete....
Wiederstand lohnt sich, man sollte sich nicht alles gefallen lassen.
Viele Grüße. Viel Erfolg
von Funkerberg - am 19.01.2006 19:25
von RadioNORD - am 20.01.2006 11:02
Also: Das ganze Theater der Vermieter sieht mir mehr nach verzweifelten Aktionen aus, da rechtlich nichts durchzusetzen ist und man es jetzt mit außergerichtlichem Druck versucht.
von Kroes - am 20.01.2006 11:25
Fakt ist: Ohne die Schüssel (die ich nicht nur zum Fernsehen nutze) könnte ich meinen Beruf nicht mehr ausüben, also gehe ich den folgenden Dingen, sollten sie überhaupt kommen, sehr gelassen entgegen :-)
von Wiesbadener - am 20.01.2006 11:26
Wieso habe ich z.B. als Flensburger nicht das Recht Österreich,Frankreich oder Bayern hören zu dürfen?
Hier in NRW ist das Radioangebot im Kabel derart dürftig,immer mehr Sender verschwinden,die Krönung war der Rauswurf von SWR 1 RP,weil die keine Einspeisegebühr bezahlen...SWR 1 ist hier mit "nassen Finger"empfangbar-nur wenn das Radio am Kabel hängt nutzt das auch nichts.
von 88,7 MHz - am 20.01.2006 11:39
In der braunen Vergangenheit erledigte das der Volksempfänger, heute macht es der Kabelanschluss und seine Lobbyisten... :rolleyes:
Kämpft um eure Schüsseln und lasst euch nicht verkabeln!
von Rolf, der Frequenzenfänger - am 20.01.2006 11:49
Damit hatte ich nach dem Schreiben im Sommer 2005 auch den Anspruch auf die Satelliten-Antenne erneut begründet (nachdem die Genehmigung ohnehin vorlag).
Für die ausländischen Mitbürger sieht es also schlecht aus, wenn sie mit der Schüssel "nur" Programme aus der Heimat empfangen wollen. Wer aber beruflich den ARD-Hörfunktransponder benötigt, hat offenbar bessere Karten.
von RadioNORD - am 20.01.2006 12:01
von Wiesbadener - am 20.01.2006 12:01
von RadioNORD - am 20.01.2006 13:18
Na dann würde ich den Spies an deiner Stelle aber umdrehen und einfach einen alten Müllsack überstülpen (darunter ist dein Holkohlegrill), das dürfte auch vom Empfang hinhauen. Oder diese kleine Wandlampe mit eingebautem Parabolspiegel...
von Rosti 2.0 - am 20.01.2006 17:45
Solange es nicht ausartet, Dächer zerstört werden oder sonstiges-sollte das doch ok sein.
von 88,7 MHz - am 20.01.2006 18:04
Eben! Deshalb werde ich nie den Sinn dieser Wohnform verstehen.
Entweder Miete löhnen und alles machen lassen (und wenn der Vermieter dann so kleinkariert ist wegen Antennen etc. lass ich ihn dafür bei jeder Kleinigkeit antanzen!) oder gleich eigenes Häusle und machen und lassen, was man will.
In der braunen Vergangenheit erledigte das der Volksempfänger, heute macht es der Kabelanschluss und seine Lobbyisten... :rolleyes:
So ist es! Ich schreib denen mal einen Brief und schlage die Umbenennung in "Volkskabel Drahtfunk" vor, man sehen was sie davon halten!!
Ich denke mal, ein stück weit schuld an der Schüsselphobie beim ordentlichen deutschen Vorgartenkehrer und Mülltonnenauswascher sind Fassaden an etwas heruntergekommenen Hausfassaden, in denen vorwiegend Mitbürger mit Heimat Bosporus bis Kaukasus leben, wo ein Wildwuchs an Schüsseln und wäscheleinenartig verlegten Kabeln drohnt. Dieses Bild hat sich dann ins Gehirn jener Zeitgenossen gebrannt, als sie dies unterwegs zum Großeinkauf im SB-Warenhaus am Rande der Stadt gesehen haben, und wollen dies nun in ihrem "ehrenwerten Haus" verhindern.
Das Kabel ist ja schliesslich "eine saubere Sache", da sieht man keine Kabel und nichts und man braucht keinen Receiver, dafür löhnt man dann monatlich horrende Beträge, vor allem, wenn noch ein sog. "Servicevertrag" mit der Kabelgesellschaft geschlossen wurde. Das Ganze für ein, gerade in grösseren Wohnanlagen dank veralteter Kabel und selbstschwingender Breitbandrauschverstärker , oft saumässiges Bild.
von PeterSchwarz - am 20.01.2006 18:53
Hmm,in einem Haus muss ich mich um alles kümmern.
Streichen,Putzen,Strasse kehren/räumen,Reparaturen etc.
Hier muss ich gar nichts.Nur wohnen.*g*
Rauschende Partys bis in der Früh um 6 feier ich nicht,so gibts kein Problem mitem Lärm.
Ein Haus wär dazu noch ne Spur teuerer...
von Scrat - am 20.01.2006 19:05
von Rosti 2.0 - am 20.01.2006 19:06
Vielleicht liegt es auch nur daran, daß wir alle, ich eingeschlossen, langsam alt werden. Wenn man noch so fit wäre wie vor 15 Jahren könnte man jedes Wochenende die Wutz steigen lassen, mit allem was dazu gehört, also auch Pinkeln und Kotzen vom Balkon. Da würde das Aufstellen einer Sat-Schüssel vielleicht sogar zur Euphorie führen: "Du gugge ma der wird ruhijgeä".
von Thomas (Metal) - am 20.01.2006 20:26
Und was noch dazukommt: Wenn man eine Mietwohnung auf dem Lande anmietet, sind die oben erwähnten "lieben Nachbarn" oft noch viel schlimmer als mitten in der Stadt. Hier ist es ja eher so, daß man nicht mal die Leute kennt, die im Nachbarhaus oder zwei Etagen unter einem wohnen. Und es interessiert auch niemanden, was man in seiner Wohnung und auf dem Balkon macht. Anonymität ist schon was Feines in dieser Hinsicht. Auf dem Lande weiß jeder alles über jeden - und jeder interessiert sich für jeden. Und wenn dann da einfach so eine Sat-Schüssel angebracht wird, obwohl das ja gaaaar nicht erlaubt ist... Oha, die ist schneller wieder weg, als man "lieber Nachbar" oder "Blockwart" sagen kann.
von RadioNORD - am 20.01.2006 21:38
Ich hab im Dezember 2004 meine Wohnung in einem Heidelberger Vorort (Heidelberger Wohnungsmarkt -> böse eng, teuer und sehr umkämpfte Wohnungen unter Studenten) bezogen. Natürlich wollte ich auch nicht auf meine Schüssel(n) verzichten. Nachdem ich schon gemerkt hatte, dass man bei denen prinzipiell auch schüsselfeindlich ist, ist mir aber eine direkt angebohrte Schüssel neben einem Fenster aufgefallen. Auf meine Nachfrage, wieso da denn eine Schüssel hänge, entgegnete man mir nur, dass »die bald wegkomme, weil ja im Kabel jetzt die Auslandssender verfügbar« wären. Spätestens ab da wusste ich dann, wo der Hase in dem Haus läuft. Zum Glück hab ich aber einen Ostbalkon mit kleiner, offener Seite nach Süden und undurchsichtigem Material zwischen Geländer und Boden. So hab ich dann mit einem Bürgersteigplatten-Balkonaufsteller meine 85er-Schüssel und mit einem Ausleger meine 35er-Schüssel angebracht. Direkt von unten ist gar nix zu sehen und in etwas Entfernung ist beim Hinkucken ein wenig oben von der Schüssel zu sehen. Bis jetzt hat sich niemand aufgeregt, ich meine selber in Entfernung bei den Mietern über mir auch schon eine Schüssel ausgemacht zu haben und die angesprochene Schüssel, die bald wegkäme, hängt heute immer noch.
Eine andere Geschichte war dann, als sie mir nach meiner ersten Mietsüberweisung einen Brief schrieben, ich solle noch 10 ¤ mehr für Treppenreiningung zahlen. Natürlich stand nichst dergleichen in meinem Mietvertrag und ich hab ihnen nach zwei Anrufversuchen ein Fax geschickt, das den Sachverhalt aus meiner Sicht darstellte und mit »Ich bitte um Rückmeldung Ihrerseits, damit wir das Ganze einvernehmlich klären können.« endete. Daraufhin kam bis heute überhaupt nichts mehr von meinen werten Vermietern.
In Bezug auf die Sat-Sache hab ich den Eindruck, dass sie lieber erst mal groß verbieten, damit's nicht auswuchert, im Endeffekt aber doch nix dagagen machen. Und die Treppenreiningungs-Sache war wohl einfach ein plumper Versuch, noch ein wenig mehr Geld zu kriegen. Zum Glück hocken die Vermieter ein gutes Stück weg drüben in Bergheim und lassen sich hier in Eppelheim wohl nicht zu oft blicken. Auch einen omnipräsenten Hausmeister hat's hier nicht und ich frag mich immer, wer eigentlich die Mülltonnen immer vor an die Straße stellt. Und in diesem Haus mit ca. 20–24 Parteien hab ich auch schon ein gutes Stück Anonymität und kenne eigentlich kaum jemanden von meinen Nachbarn.
von Brubacker - am 21.01.2006 00:16
Dein Vermieter ist wohl ein echter VerSAGA... Die haben doch eine Tochtergesellschaft namens ImmoMediaNet und haben z. B. auch meinen Eltern (die keine Schüssel haben) mal vor ca. 1 Jahr geschrieben, dass jetzt zahlreiche ausländische Sender über Kabel Deutschland zu empfangen sind und deshalb alle Parabolschüsseln, auch die der ausländischen Mieter, zu entfernen sind. Einige hängen immer noch...
Ich wohne an der Horner Rennbahn in einer Wohnungsgenossenschaft, die wie alle Wohnungsgenossenschaften, extrem schüsselfeindlich ist. Da ich eh umziehen möchte (die Wohnung liegt nur noch 10 Euro unter den für Hartz4-Empfängern erlaubten Höchstgrenze und in 2 Jahren kommt hier eine Wärmedämmung hin, so dass ich aufgrund der Mietsteigerung eh ausziehen muss), bin ich auf der Suche nach einer 1-Zimmer-Wohnung bis 318 Euro kalt mit Südbalkon.
Es ist in Hamburg aussichtslos, eine Wohnung mit Südbalkon zu diesem Preis oder einen schüsselfreundlichen Vermieter zu finden!!! Und bei der SAGA sind überhaupt keine Wohnungen frei, auch wenn der Spressesprecher der Saga etwas anderes behauptet...
Schöne Grüsse
Der Telefonfreak
Schöne Grüsse
von telefonfreak - am 21.01.2006 01:15
Ich glaube schon, daß die beiden Unternehmen noch Wohnungen zu vermieten haben - allerdings in einer deutlich höheren Preislage. Der aktuelle Trend ist ja auch: Wohnungen sanieren (damit dann auch gleich Schüsseln verbieten) und die dann zum deutlich höheren Preis wieder vermieten!
von RadioNORD - am 21.01.2006 04:48
Als ich dann zum Studieren in die stadt gezogen bin in ein Mietshaus, war dies gleich alles viel schlimmer. In dem Haus kannten sich die vorwiegend älteren Einwohner und da wurde schon kontrolliert, ob man auch die Treppe putzt u.ä.
Im nächsten Haus war es dann wieder ganz anonym, dafür gab es einen Hausmeister und einen Hausverwalter, die über alles wachten. Sat-Schüsseln am Balkon waren dort nicht möglich aufgrund der umliegenden Bebauung und Bäumen. Man hätte einfach keinen Empfang gehabt.
Also Stadt muss hier nicht immer Vorteile bringen.
Spiessertum gibt es hier wie da, Anonymität ist in der Stadt grösser, bietet aber auch nicht nur Vorteile. (was ist, wenn Du Dir mal den Fuß verstauchst, und kennst Deinen Nachbar nicht, dann kann Dir auch niemand helfen und Dir z.B. mal Getränke besorgen etc.)
von PeterSchwarz - am 21.01.2006 10:37
Spiessertum gibt es hier wie da, Anonymität ist in der Stadt grösser, bietet aber auch nicht nur Vorteile. (was ist, wenn Du Dir mal den Fuß verstauchst, und kennst Deinen Nachbar nicht, dann kann Dir auch niemand helfen und Dir z.B. mal Getränke besorgen etc.)
Da muß ich gerade an die Metropole Berlin denken! Wir sind nachts um halb 4 da angekommen-Herderstraße fast im Zentrum-gleich schoß ein netter Nachbar ans Fenster
"Hier können sie aber nicht parken" Dachte nur "Willkommen in Berlin"!
Hier wohne ich in einer Mittelstadt ( über 80.000 Einwohner)noch fast im Stadtzentrum auch ziemlich anonym.
Manchmal zu anonym-hier kam es schon öfter vor-das Verstorbene über das Verfallsdatum gelagert waren.
von 88,7 MHz - am 21.01.2006 10:52
Hab ja bewusst den Terminus »Vorort« gewählt, weil man den eben auf mehrfache Weise interpretieren kann (nämlich auch als »eigenständiger Ort direkt im Umland«). ;)
Und ich weiß schon, wie viel man sich auf die Eigenständigkeit und seit einigen Jahren dem Stadtrecht einbilden. Ist ja fast schon krankhaft hier. :p ;)
von Brubacker - am 21.01.2006 15:54