Startbeitrag von Dipl.-Ing.Richard Miklas am 09.09.2001 17:43
zunächst freue ich mich, daß es dieses Statik-Forum wieder gibt.
Ich habe eine Frage zur DIN 188800.
Für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit unterscheidet die DIN 18800 zwei Unterschiedliche Teilsicherheitsbeiwerte der Widerstandsgrößen.
Wenn keine Gefahr für Leib und Leben besteht beträgt der Wert 1,0, und wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht ist den Wert 1,10m maßgebend.
Was bedeutet diese Differenzierung für die Praxis, und wann besteht wirklich eine Gefahr für Leib und Leben ?
Viele Grüße aus Herne
Richard Miklas
Antworten:
anhand eines kleinen Beispieles möchte ich Ihnen den Begriff "Gefahr für Leib und Leben" erläutern:
Ein Randunterzug über einer nichttragenden Glasfassade
biegt sich zu stark durch.=> Der Unterzug belastet die
Glasfassade und bringt diese zum Bruch. Hier kann Ge- fahr für Leib und Leben bestehen.
Vgl.DIN 1045 "Begrenzung der Durchbiegung" um Risse in
nichttragenden Wänden zu beschränken.
Ob Gefahr für Leib und Leben besteht, ist vom Trag- werksplaner, mit Rücksicht auf die gegebene Situation, abzuschätzen.
Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
mfG Mattmer A.
von Dipl.-Ing. A.Mattmer - am 11.09.2001 10:20
ich freue mich Sie wieder auf unserer Homepage begrüßen zu können, die übrigens die ganze Zeit in Betrieb war, aber leider aus irgendeinem mir unerfindlichen Grunde nicht gut gefunden werden konnte.
Zur Ihrer Frage hat sich ja bereits ein Ingenieur mit einer Antwort gefunden. zusätzlich möchte ich Ihnen einen Auszug aus dem Stahlbaukalender 2000 mitteilen. Hierzu heißt es.
Nachweis der Gebrauchstauglichkeit bei Gefährdung von Leib und Leben
Wenn mit dem Verlust der Gebrauchstauglichkeit eine Gefährdung von Leib und Leben verbunden sein kann, gelten für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit die Regeln für den Nachweis der Tragsicherheit.
Anmerkung: Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit, z. B. der Dichtigkeit von Leitungen, ist dann als Tragsicherheitsnachweis zu führen, wenn es sich beim Inhalt der Leitungen z. B. um giftige Gase handelt.
Diese Bestimmung verlangt, daß dem Tragwerksplaner der Zweck eines Gebrauchstauglichkeitskriteriums rechtzeitig mitgeteilt wird.
Ich hoffe, dass Ihnen dieser Kommentar weiterhilft. Für einen tieferen Einstieg in die Materie empfehle ich Ihnen:
DIN: Grundlagen zur Festlegung von Sicherheitsanforderungen für bauliche Anlagen. Berlin, Köln: Beuth.Verlag, 1981
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schierschke
P.S.: Sie würden mir einen Riesengefallen tun, wenn Sie mir kurz mitteilen könnten, warum Sie unsere Seite offenbar nicht gut gefunden haben. Das würde unsere Bemühungen mehr Verkehr auf unserer Seite zu erzeugen sehr erleichtern.
von Thomas Schierschke - am 12.09.2001 15:44
ich freue mich Sie wieder auf unserer Homepage begrüßen zu können, die übrigens die ganze Zeit in Betrieb war, aber leider aus irgendeinem mir unerfindlichen Grunde nicht gut gefunden werden konnte.
Zur Ihrer Frage hat sich ja bereits ein Ingenieur mit einer Antwort gefunden. zusätzlich möchte ich Ihnen einen Auszug aus dem Stahlbaukalender 2000 mitteilen. Hierzu heißt es.
Nachweis der Gebrauchstauglichkeit bei Gefährdung von Leib und Leben
Wenn mit dem Verlust der Gebrauchstauglichkeit eine Gefährdung von Leib und Leben verbunden sein kann, gelten für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit die Regeln für den Nachweis der Tragsicherheit.
Anmerkung: Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit, z. B. der Dichtigkeit von Leitungen, ist dann als Tragsicherheitsnachweis zu führen, wenn es sich beim Inhalt der Leitungen z. B. um giftige Gase handelt.
Diese Bestimmung verlangt, daß dem Tragwerksplaner der Zweck eines Gebrauchstauglichkeitskriteriums rechtzeitig mitgeteilt wird.
Ich hoffe, dass Ihnen dieser Kommentar weiterhilft. Für einen tieferen Einstieg in die Materie empfehle ich Ihnen:
DIN: Grundlagen zur Festlegung von Sicherheitsanforderungen für bauliche Anlagen. Berlin, Köln: Beuth.Verlag, 1981
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schierschke
P.S.: Sie würden mir einen Riesengefallen tun, wenn Sie mir kurz mitteilen könnten, warum Sie unsere Seite offenbar nicht gut gefunden haben. Das würde unsere Bemühungen mehr Verkehr auf unserer Seite zu erzeugen sehr erleichtern.
von Thomas Schierschke - am 12.09.2001 15:46
Lange gesucht, und doch gefunden
Ihr Statik-Forum habe ich erst mit der Suchmaschine
unter www.google.de gefunden.. Dort erscheint unter
dem Stichwort "Statik Forum" als erstes ein Link auf Ihr Forum.
Bei den von mir zuvor genutzten Suchmaschinen wie
YAHOO und LYCOS fiel mir Ihr Forum überhaupt nicht auf.
Viele Grüße aus Herne
Richard Miklas
von Richard Miklas - am 13.09.2001 16:48
Re: Lange gesucht, und doch gefunden
ich bin gerade dabei, ein Web-Positioning auch für das Statik-Forum zu machen. Ich freue mich, zu hören, dass Sie das Forum unter Google gefunden haben. Weitere Suchmaschinen sind in Arbeit...
Viele Grüße
Kai Toedter (Web-Master www.schierschke.de)
von Kai Tödter - am 13.09.2001 17:12