Startbeitrag von Drahbeck am 11.09.2013 09:44
Der Roman „Krabat" letztendlich ist die Auseinandersetzung um ihm - dann aber erst in zweiter Gerichtsinstanz - zugunsten des Bratens einer „Extrawurst" für die Zeugen Jehovas ausgegangen, hat trotz dieses Gerichtsurteils weiter die Gemüter beschäftigt. Dafür spricht, dass man nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Münster, die noch mögliche Option genutzt hat, denn Fall vor des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu ziehen, (wer auch immer diesen juristischen Part veranlaßt hat und auch bezahlen muss, fallweise).
Auch islamische Kreise machen denn ja so von sich reden, nicht immer im Sinne des heutigen Zeitgeistes. Solch eine ihrer Doktrinen die sie dabei durchzusetzen beanspruchen, die Befreiung vom Schwimmunterricht im Rahmen des staatlichen Schulwesens.
Beide Fälle will nun am heutigen Tage wohl das genannte Gericht in Leipzig entscheiden.
Angesichts anderer Gerichtsentscheidungen zugunsten der Zeugen Jehovas, durch eine - wie ich unterstelle (im Falle jener Entscheidungen) - ein bequemes Leben liebende Justiz. Etwa nach dem Supenkasparprinzip: „Diese Suppe mag ich aber nicht". Auf die Justizebene übersetzt. Gewissen Beweisanträgen wird schon mal überhaupt nicht stattgegeben. Statt dessen nur gefordert. Als „Kiloware" Aktenzeichen von Gerichtsurteilen zu benennen, die im Sinne der Kritiker der WTG-Religion sprächen, muss man wohl - vielleicht - auch dem heutigen Gerichtsurteil, mit eher gemischten Gefühlen entgegensehen.
www.focus.de/panorama/welt/schwimmunterricht-fuer-muslimas-grundsatzurteil-im-burkini-streit-erwartet_aid_1096346.html
Ein Kommentar in Sachen „Krabat" auch in:
Mysnip.46538
Auch islamische Kreise machen denn ja so von sich reden, nicht immer im Sinne des heutigen Zeitgeistes. Solch eine ihrer Doktrinen die sie dabei durchzusetzen beanspruchen, die Befreiung vom Schwimmunterricht im Rahmen des staatlichen Schulwesens.
Beide Fälle will nun am heutigen Tage wohl das genannte Gericht in Leipzig entscheiden.
Angesichts anderer Gerichtsentscheidungen zugunsten der Zeugen Jehovas, durch eine - wie ich unterstelle (im Falle jener Entscheidungen) - ein bequemes Leben liebende Justiz. Etwa nach dem Supenkasparprinzip: „Diese Suppe mag ich aber nicht". Auf die Justizebene übersetzt. Gewissen Beweisanträgen wird schon mal überhaupt nicht stattgegeben. Statt dessen nur gefordert. Als „Kiloware" Aktenzeichen von Gerichtsurteilen zu benennen, die im Sinne der Kritiker der WTG-Religion sprächen, muss man wohl - vielleicht - auch dem heutigen Gerichtsurteil, mit eher gemischten Gefühlen entgegensehen.
www.focus.de/panorama/welt/schwimmunterricht-fuer-muslimas-grundsatzurteil-im-burkini-streit-erwartet_aid_1096346.html
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Mysnip.46538
Antworten:
Re: "Krabat" Urteil Bundesverwaltungsgericht: Jehovas Zeugen verloren
Die Schule verstieß mit der Filmvorführung nicht gegen das verfassungsrechtliche Gebot, bei Ausgestaltung des Unterrichts Neutralität in religiöser Hinsicht zu wahren. Sonstige Beeinträchtigungen religiöser Vorstellungen sind grundsätzlich als typische, von der Verfassung von vornherein einberechnete Begleiterscheinung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags und der seiner Umsetzung dienenden Schulpflicht hinzunehmen.
Eine Unterrichtsbefreiung kann nur ausnahmsweise verlangt werden. Regelmäßig ist hierfür erforderlich, dass den religiösen Belangen des Betroffenen eine besonders gravierende Beeinträchtigung droht und der schulische Wirkungsauftrag im Vergleich hierzu lediglich nachrangig berührt wird. Jedenfalls die letztgenannte Voraussetzung war im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Das von den Klägern geltend gemachte religiöse Tabuisierungsgebot läuft der schulischen Aufgabe, die nachwachsende Generation vorbehaltlos und möglichst umfassend mit Wissensständen der Gemeinschaft und ihrem geistig-kulturellen Erbe vertraut zu machen, in ihrem Kern zuwider.
BVerwG 6 C 12.12 - Urteil vom 11. September 2013
Vorinstanzen:
OVG Münster 19 A 610/10 - Beschluss vom 22. Dezember 2011
VG Münster 1 K 528/09 - Urteil vom 12. Februar 2010
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=62
Die Eltern eines inzwischen 18-jährigen Sohnes hatten vor fünf Jahren beantragt, dass der Junge im Rahmen des Unterrichts nicht den Kinofilm "Krabat" ansehen müsse. Darin ginge es um schwarze Magie - und das sei mit ihrem Glauben als Zeugen Jehovas nicht vereinbar. Auch hier kollidierte das Grundrecht auf elterliche Erziehung in religiösen Fragen mit dem staatlichen Bildungsauftrag.
Richter Neumann betonte, dass der Schulunterricht in einer pluralistischen Gesellschaft nicht auf jeden religiösen Belang Rücksicht nehmen könne. "Eine Gestaltung des Unterrichts, die jeder Glaubensvorstellung Rechnung trägt, ist nicht praktikabel. Eine weitgehende Auflösung des Unterrichts wäre die Folge." Den Film "Krabat" hätte sich der Schüler anschauen müssen.
http://www.stern.de/panorama/burkini...n-2057109.html
von . + - am 11.09.2013 14:59
Allein Allein
Ich verstehe jetzt das die Schule diesen Film behandeln wollte.
Ich hoffe das sie das weiter tun.
Große Literatur.
Auch geschichtlich wertvoll.
Besonders der deutschen Geschichte.
Ich empfand ihn als Poethisch.
Sollte der Richter den Film gesehen haben und in seinem Urteil berücksichtigt haben, kann ich das Urteil nur beklatschen.
Das die Wachtturmextremisten wegen dem Film vor Gericht zogen, beweist nur deren dummes unreflektiertes Sektierertum.
Der Film hilft Kindern deutsche Geschichte zu verstehen.
Sich lebendig in die Zeit des 30 jährigen Kriegs, der Pest und des Hungers um 1600 hineinzuversetzen.
Es geht um technische Innovation des deutschen Handwerks.
Es geht um die Realitätswelt der Menschen damals.
Aber vor allem nicht aufzugeben hart ehrlich zu Arbeiten.
Harte ehrliche Arbeit und Stunden der Leichtigkeit des Seins.
Hier wollte niemand dunkle Magie vermitteln.
Der Film vermittelt wichtige Werte und Kultur.
Literatur unserer Heimat.
Insbesondere der, der deutschen Handwerkergilden.
Der des Lehrlings, des Gesellen und des Meisters.
Dies wurde dort mehrfach angesprochen.
Kulturgut unserer Heimat die verloren geht, wenn wir sie an den amerikanischen Einheitskonsum aufgeben.
Dieser Film ist in jeder Sekunde 100x pädagogisch wertvoller als alle Wachtturm "Schulungsvideos" die in Amerika aus der Sektenretorte für Kinder produziert werden, zusammen.
Ich verstehe aber das Jehovas Zeugen diese Art Film fürchten.
"gegen liebe haben sie keinen Zauber"
Hält der Film der Wachtturmgesellschat doch den Spiegel vor, das die Realitätswelt dieser Verschwörungshörigen Religionskranken heute um keinen deut realitätsnaher ist, als die der Menschen um 1600.
"Wie verlockend war ihm doch der Gedanke gewöhnlichen Menschen überlegen zu sein"
Natürlich geht es auch um das Lernen des Lebens.
"was ist denn daran so schlimm wenn man ein Mädchen hat"
Ob ein Kind es durch dass Küssen eines Frosches lernt oder wie hier durch das Krabat Märchen.
Jehovas Zeugen Kindern wird von der Sekte das Lebenüben im Sandkasten verwehrt.
Das Lernen zu Leben, wie es Märchen nun mal lehren.
Die Folge sind Selenkrüppel deren soziale Interaktion in ihrem Sektengefängnis verkümmert.
Der Jehovas-Zeugen-Konzern ist eine gefährliche Gewinnorientierte Sekte, die den eigenen Kindern aber auch unserer Gesellschaft im allgemeinen Schaden zufügt.
Unerträglich wenn heute nach diesem Urteil Schulen lieber den Film aus dem Unterricht verbannen, um Konflikten aus dem Weg zu gehen.
Aber genauso unerträglich ist es, wenn Schulen den Film wegen Konfrontation einsetzen sollten.
Unerträglich das diese Sekte Freiheit so verletzt.
"Freiheit ist das wertvollste Gut"
Das Jehovas Zeugen gegen die Schule aber besonders gegen die Lehrkraft, die hier offensichtlich etwas besonders wertvolles seinen Schülern liefern wollte, klagte, ist einfach nur widerlich.
5 Jahre musste die Lehrkraft mit dem Vorwurf und dem Druck leben, das er hier Unrecht gegen einen Schüler tat.
Wen wundert es, wenn Pädagogen durch so etwas wie es die Wachtturmzeugen hier veranstaltet haben, jede Flamme der Begeisterung und des Freude an der Wissensvermittlung genommen wird.
Dieser Schaden ist längst irreparabel.
"Nimm meine Hand - ich will dir was zeigen - öffne die Augen - lass los"
Sieh die Wunder der Welt
"Hab keine Angst"
"Hör auf dein Herz"
"es gibt nur einen Ausweg"
Sektenausstieg - Jetzt
"voller Hoffnung auf eine Selbstbestimmte Zukunft"
Zur Feier des Tages werde ich heute Abend Polarkreis 18 mit "allein allein" in meiner Sendung spielen.
Ich habe ein neues Lieblingslied.
von . + - am 11.09.2013 22:47
...verloren! Aber werden Sie es verloren geben?
Mir erscheint, dass der Fall für Jehovas Zeugen sehr bedeutsam ist. Werden sie dieses Urteil akzeptieren? Ich vermute einmal, sie werden es nicht akzeptieren.
Wir kennen ja was nun kommen wird.
Das Bundesverwaltungsgericht ist das oberste mögliche deutsche Gericht.
Vermutlich müssen sie noch Verfassungsbeschwerde einreichen, aber ansonsten werden Jehovas Zeugen in der Sache sicherlich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Dort haben sie offenbar wohl ohnehin eine Lobby.
von der einzig wahre Bauer - am 12.09.2013 08:37
Re: ...verloren! Aber werden Sie es verloren geben?
Deutsche Gerichte haben Wichtigeres zu tun als diesen Sch.....
von offthehook - am 12.09.2013 09:22
Re: ...verloren! Aber werden Sie es verloren geben?
Bagatellisierend sucht Herr Armin P.... laut, einem weiteren Pressebericht, der ihn namentlich nennt und zitiert, den Fall herunterzuspielen.
Es sei doch ein „Einzelfall" und man sei doch ansonst so „brav, braver gehe es nicht".
(Einfügung, wer es glaubt, wird selig).
Es ist Anerkennenswert dass in diesem Falle das Land sich nicht dadurch einschüchtern ließ, dass die zweite von drei Gerichtsinstanzen, den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen beliebte.
„Das Bundesverwaltungsgericht lehnte im konkreten Fall dennoch einen Anspruch auf Befreiung ab. Eine Entscheidung müsse "verallgemeinerungsfähig" sein, erklärte der Vorsitzende Richter Werner Neumann, sonst würde der gemeinsame Bildungsauftrag unterlaufen. Das Gericht hätte offensichtlich eine pragmatische Lösung auf Schulebene lieber gesehen, aber nun ging es ums Prinzip."
www.badische-zeitung.de/nachrichten/deutschland/krabat-darf-nicht-geschwaenzt-werden--75153150.html
von Drahbeck - am 12.09.2013 13:53
Züchtung treuergebener Zeugen Jehovas-Sklaven
Ein Kommentator meint nun in geschraubter Wortwahl sein Bedauern darüber ausdrücken zu sollen, dass es nicht dabei blieb.
Scheinheilig äußert jener Kommentator auch:
Formal wohl nicht, über die Hintertür indes, wäre dies einer der ersten Schritte dazu.
Ein Leserkommentar zu jenem unsäglichen Kommentar indes macht auch darauf aufmerksam
www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-urteil-6c1212-krabat-zeugen-jehovas/?googlenews=1&cHash=eeda2e0593868e0dac60f6fcb185a47f
Ein anderer Kommentator indes in der „Frankfurter Rundschau" äußert:
www.fr-online.de/meinung/leitartikel-zur-religionsfreiheit-fromm--frech-und-frei,1472602,24295824.html
KdöR-Ansprüche beflügeln offenbar auch die Zeugen Jehovas, auszutesten, wie weit sie eine weitgehend säkularisierte Umwelt erpressen können.
Willfährige Helfer bei ihren Erpressungsattacken finden sich immer.
Angefangen von solch skrupellosen Typen wie Besier bis zu jenem Kommentator in der „Legal Tribune".
Hinter vorgehaltener Hand hat so mancher aus anderen Zweigen der Religionsindustrie gejubelt, als die Zeugen in ihrer Dampfwalzenpolitik ihre KdöR-Ansprüche durchboxten.
Selbst vermeintlich Freigeistige Kreise, wie etwa der „Humanistische Verband", gehörten zu diesen Mitjublern (hinter vorgehaltener Hand).
Ein Vorgänger des „Humanistischen Vernandes" die „Freidenker" zu Weimarer Republikzeiten, reichte sein aufgebautes Imperium im Bereich der Bestattungsindustrie nicht mehr. Er wollte noch mehr. Ergo stellte er schon damals den Antrag auch die KdöR-Rechte bekommen zu wollen. Die politischen Rahmenbedingungen waren ihm allerdings nicht gewogen. Hätte es nicht einige Jahre danach, das Naziregime gegeben, wären also die Rahmenbedingungen der Weimarer Republik fortgesetzt worden. Vielleicht hätte er sein Ziel auch noch erreicht. Es hatte aber nicht sein sollen.
Auf diesem Anspruchsniveau bewegt sich auch heutzutage der „Humanistische Verband". Noch hat auch er es nicht geschafft. Seine diesbezügliche Anspruchskulisse hat auch er bereits, bei verschiedenen Anlässen zu Protokoll gegeben, einschließlich solch skuriller Ambitionen, wie etwa die Militärseelsorge, ebenfalls betreiben zu können. Man will also auch auf diesem Gebiete den Kirchen ebenbürtig sein (versteht sich im Sinne der Initiatoren, aus der Steuerzahlerkasse bezahlt. Ohne diese Melkung staatlicher Finanzquellen, so sie denn errreichbar sein sollte, dürfte auch bei diesem Verband sein hehres Anliegen, auf den Faktor Null zusammenfallen).
Zu den begehrten „großen Brötchen" hat es bisher aber noch nicht ausgereicht.
Dann wird halt die Hintertür genutzt ein Wirtschaftsimperium aufzubauen.
Was die Kirchen betreiben Kindergärten, Altersheime, Schulen usw. - dann auch wir.
Zähneknirschend sagen die Kirchen, die solcherlei Konkurrenz nicht schätzen, dann mag es halt so geschehen. Es sei immer noch das kleinere Übel, als wenn die eigenen Privilegien auf den Prüfstand tatsächlich gelangen würden.
Es ist eine nicht unbekannte Tatsache, ohne Einschaltung der Vertreter juristischer Berufe läuft in diesem Lande überhaupt nichts.
Das wissen auch die Zeugen Jehovas. In ihrer KdöR-Angelegenheit engagierten sie beispielhaft mit den Professor Herrmann Weber, für ihre Zwecke. Jener Herr Weber der da einstmals - wie er von den Zeugen Jehovas noch nicht engagiert war -, in einem Kommentar in der „Neuen Juristischen Wochenschrift" (Nr. 35/1968) wie der Fakt der Ersatzdienstverweigerung durch die Zeugen Jehovas (damals) die juristische Welt aufwühlte, in einem Gegenkommentar äußerte:
Damals vertrat Weber in genanntem Disput keineswegs die Interessenlage der Zeugen Jehovas. Das hinderte ihn aber nicht, es später in anderem Kontext, noch zu tun.
Begegnet man also auch andernorts „Weber-Verschnitten" in diesem Lande. So besteht wohl kaum Grund darüber verwundert zu sein.
von Drahbeck - am 13.09.2013 02:26
Re: Züchtung treuergebener Zeugen Jehovas-Sklaven
Sein Wort in „Gottes Ohr".
Der Kommentar in der „Legal Tribune" indes verdeutlicht bereits, dass jene sich in Stellung zu bringen bereits ihre Vorbereitungen treffen, die in Verteidigung des Privilegienbündels der Religionsindustrie, zugleich auch die Chance wittern, auf diese Art neuen Geschäftszweiges mit aufzuspringen.
Neu deshalb dieweil Privilegien der Religionsindustrie hierzulande bisher noch nie ernsthaft in Frage gestellt wurden.
Jene Herrschaften wittern also, da kann sich auch für sie ein neuer Geschäftszweig auftun, den sie sich nicht entgehen lassen wollen!
http://hpd.de/node/16684
von Drahbeck - am 13.09.2013 03:02
Goethe's "Zauberlehrling"
Wirklich nur "einzelner"?
Wohl in trautem Schulterschluss mit "Harry Potter" und ähnlichen Kalibern.
Wenn diese auf dem Weg ins Mittelalter führenden, das tatächlich "Sagen" haben oder bekommen sollten, dann kann sich dieses Land umbenennen.
In
"Deutsche Mullah-Theokratie".
Von "Demokratie" kann dann wohl keine Rede sein. Aber das wusste man bereits früher.
http://hpd.de/node/16823
http://gutenberg.spiegel.de/buch/3670/457
von Drahbeck - am 28.09.2013 14:48
Re: Goethe's "Zauberlehrling"
von offthehook - am 28.09.2013 15:13