Startbeitrag von H-G am 03.04.2011 18:58
Hallo!
Habe ein CityEl welches seit Oktober keinen Tüv mehr hat und abgemeldet ist.
Würde es gerne nur noch als Kleinkraftrad bis 45 Km/h zulassen.
Wie ist hier die Vorgehensweise? Den Speedwiderstand kann ich selber ausbauen.
Welche Papiere brauche ich für den Tüv?
Muss das Fahrzeug erst durch den Tüv oder wird nur ein Geschwindigkeitstest gemacht?
Mängel: Ladezustandsanzeige einige LEDs defekt, Reifen mussten schon beim letzten Tüv erneuert werden und die Jetzigen sehen auch nicht mehr besser aus (6000Km gefahren) wie die damaligen.
Grüße aus Mittelfranken
Hans-Gerd
Habe ein CityEl welches seit Oktober keinen Tüv mehr hat und abgemeldet ist.
Würde es gerne nur noch als Kleinkraftrad bis 45 Km/h zulassen.
Wie ist hier die Vorgehensweise? Den Speedwiderstand kann ich selber ausbauen.
Welche Papiere brauche ich für den Tüv?
Muss das Fahrzeug erst durch den Tüv oder wird nur ein Geschwindigkeitstest gemacht?
Mängel: Ladezustandsanzeige einige LEDs defekt, Reifen mussten schon beim letzten Tüv erneuert werden und die Jetzigen sehen auch nicht mehr besser aus (6000Km gefahren) wie die damaligen.
Grüße aus Mittelfranken
Hans-Gerd
Antworten:
Ich bin in einer ähnlichen Lage. Will am Freitag zum TÜV und habe meinen Versicherungsmensch angerufen, wegen Kurzzeitversicherung für Kurzzeitkennzeichen. Er meinte daruf, ich soll das El doch einfach als Moped anmelden und gut ist ! Muss da nicht der TÜV seinen Segen zu geben ?
Oliver
von Oliver aus Karlsruhe - am 04.04.2011 15:45
Ich habe mal vor über 10 Jahren einen Honda Roller eigenhändig 80>50ccm "Downgesized". begleitend noch eine Kopie eines Zielfahrzeugs so das er alles übernehmen konnte. Glücklicherweise waren die Räder identisch hat sogar nach der Bremsanlage geschaut als er meinte die haben auch die gleichen (was nicht Richtig ist die (80er hatte eine andere Trommel) dann wäre das > Lippenbeisend habe ich ihn nicht korrigiert - später habe ich erfahren das dies ein KO - Kriterium hätte sein können - ja auch wenn die Bremsanlage mehr leistet als ....
Probe Fahrt - ferdisch 65Mark abgedrückt und nach 20min ABE in die Hand bekommen.
Aber "Platte" Reifen, kein 45er Schild.... nicht Verkehrssicher ! keine Chance...
von thegray - am 04.04.2011 17:02
Grüße vom Max
von Jukemax - am 04.04.2011 19:46
[forum.mysnip.de]
von Berlingo-98 - am 04.04.2011 20:05
Z.B. ist mir gestern aufgefallen, dass auf dem Versicherungsantrag zum Versicherungskennzeichen auch ein Kleinkraftrad mit 60 km/h auswählbar ist. Das ist doch wohl neu ? Früher durften die Teile mit einemr Vers.Kennzeichen doch nur 45 km/h fahren, oder irre ich mich da ?
Oliver
von Oliver aus Karlsruhe - am 05.04.2011 06:16
Das ist eine Sonderregelung und gilt nur für Fahrzeuge aus der Ex DDR die 60km/h fahren durften.
Gruß
Roman
von R.M - am 05.04.2011 07:35
Re: Ummeldung auf Kleinkraftrad. Ablauf? Nicht Ganz und der Vollstandigkeit
Also Roman hat Recht - die Simpsons dann gibt es aber noch alte Zweitakter z.B. Zündapp´s die früher eine Sonderzulassung bekommen konnten und mit einer Mokick-Zulassung schneller als 50 Fahren durften.
Übrigens war früher für Mokicks 50 zulässig das ist mit der EG- weiten Novellierung mit der auch unter 18 Jahrige leicht an einen PKW Führerschein kommen können ; LKR nun mehr als 80ccm haben dürfen und mehr Leistung ... ; die ausländische 45KM/h für Mokicks in D übernommen wurden.
Also ist nicht ungewöhnlich/möglich wenn man ein EL aus den frühen Jahren das als Mokkik-Läuft aber 50Km/h eingetragen hatte und damit incl. zulässiger Toleranz 54 fahren durfte und dir kein Schimmel was konnte. - war damals möglich.
Wenn du das nun zwischenzeitlich als PKW und jetzt wieder zu Mokick umschreibst bekommste 45Km/h - d.g.!
von thegray - am 05.04.2011 09:14
Von Smiles gibt es ein Schreiben, dass Du das El als Kleinkraftrad zulassen darfst. Kostet 10,- Euro Aufwandsentschädigung. Ruf mal bei denen an und hol Dir das, das nimmst Du auch mit zum Prüfer.
Dann muss das El natürlich technisch ok sein.
Dann mit dem Prüfer Termin gemacht und das Fahrzeug vorgeführt. Er wird eine Probefahrt machen um zu testen ob es auch nicht schneller als 45 kmh kann.
Dann soll er Dir und wird hoffentlich auch die Betriebserlaubnis für ein dreirädriges Kleinkraftrad ausstellen.
Damit zum Versicherungsfritzen (z.B. Huk Coburg) und das El versichert.
fertig.
(wenn Du Glück hast geht es so einfach... Bei mir hat es damals zwei Monate gedauert, weil mir der Prüfer den falschen Schein ausstellte, das Landratsamt (Zulassungsstelle) die Betrioebserlaubnis damit erst nicht drucken wollte und dann der Prüfer krank war (Krankenhaus). Und ich wollte mein El nicht nochmal einem anderen Prüfer vorführen, also ging es hin und her...
Aber am Ende hatte ich meine Betreibserlaubnis und mein Moped-Schild.
Viel Glück
von Beaker - am 05.04.2011 17:53
für die vielen Antworten.
Werde mein CityEl erst mal wieder fahrbereit machen. Kleinere Reparaturen, Batterien wieder einbauen
und dann mit der Bescheinigung von Citycom beim Tüv vorbeischauen.
Die Dekra hat mich an dem Tüv verwiesen. Eine Kopie eines Tüv-Gutachtens eines baugleichen CityEls habe ich schon bekommen.
Nochmals vielen Dank.
Grüße aus Mittelfranken
Hans-Gerd
von H-G - am 05.04.2011 18:58
Die Bescheinigung von Citycom hat mir nichts genütz. Da steht drin, dass kein roter Motor (Thrigen Titan) und kein Speedkit verbaut sein darf, damit die Ummeldung auf Moped machbar ist. Leider ist aber beides bei mir verbaut, Speedkit und roter Motor. Also kann ich diese Bescheinigung in die Tonne treten.
Gruß Oliver
von Oliver aus Karlsruhe - am 06.04.2011 06:25
das hast Du falsch gelesen, da steht drin dass bei dem roten Motor kein Speedkit verbaut sein darf da der El damit 50 km/h fahren würde, d.h. den Widerstand entfernen und die beiden Drähte zusammenklemmen dann ist der Speedkit raus, der Motor darf drin bleiben. Haben schon einige umgemeldet, ist normal kein Problem beim Tüv.
Gruß
Jürgen
von fleischmann - am 06.04.2011 13:25
Re: Ummeldung auf Kleinkraftrad. Ablauf? - Das versteh
Also du hast wie Alias"Fleischmann";) angedeutet mis(s)tverstanden
oder
Du warst bei einen Prüfer und er hat sich Widerwillig oder Inkompetent gezeigt
???
von thegray - am 06.04.2011 17:03
Re: Ummeldung auf Kleinkraftrad. Ablauf? - Das versteh
von Rued - am 11.04.2011 10:54
Totaler Quatsch!
Ich habe unsern El gestern umschreiben lassen, geht ganz einfach.
1. Mit dem gedrosseltem Fahrzeug beim Tüv vorstellig werden.
2. Papiere mitbringen:
-Fahrzeugbrief
-Abmeldebescheinigung egal ob mit oder ohne Tüv
-technische Datenblätter die sich auf die Drossel beziehen (Werkstatthandbuch)
3.Der Prüfer macht ne Probefahrt und stellt fest das der Eimer nicht schneller als 45Km/h läuft.
4.Ihr bekommt vom Tüv nen Zettel auf dem die technischen Änderungen und die Höchstgeschwindigkeit vermerkt sind. Und die Art des Fahrzeug wird dort vermerkt, damit das Straßenverkehrsamt dann auch weiss was es genehmigen soll. In unserm Fall ist das eine L2e Zulassung.
Kosten bis hier hin (ohne Drosselung) 22,80€.
5.Den Zettel vom Tüv und den Perso beim Straßenverkehrsamt vorlegen, und eine Zulassung für die besagte Fahrzeugart erteilen lassen.
Sieht fürchterlich amtlich aus, mit viele Stempel, Aufkleber, Unterschriften und Siegel. Dauert aber nur 5Min. Kosten: 10,80€.
6.Danach mit dem abgesegneten Zettel (Dieser stellt die ABE dar.) zum Schildermacher vor der Tür des Straßenverkehrsamtes (oder zur Versicherung), nachhause um das Schild dran zu schrauben, und es kann losgehen. Kosten in meinem Fall 59€.
Das wichtigste ist dem Tüv zu sagen das es ein Fahrzeug der Klasse L2e werden soll, und das Ihr ihn überzeugen könnt das es nicht schneller als 45Km/h geht.
von VW_1303 - am 23.04.2013 07:42
ich möchte mein 63 km/h auch auf 45 km/h drosseln und somit mit kleinem Versicherungskennzeichen fahren.
Wie muss oder kann ich drosseln ?
Hat noch jemand für mich die Citycom Papiere die dafür benötigt werden ?
Bitte als pdf oder so mailen.
weitere Infos die ich benötige ?
gruß
Horst
von Horst Hobbie - am 17.11.2013 07:12
Du hast eine Mail.
Mit 16 Zellen kommst Du nicht mittels Übersetzungsänderung auf 45km/h.
Bau Dir noch die Strombegrenzerplatine 3 ein.
Damit kannst Du dann die Geschwindigkeit auf 45km/h begrenzen.
Gruß Matthias
von Matthias Rau - am 17.11.2013 09:24
von Sven Salbach - am 17.11.2013 16:39
zur not tut´s auch eine alluplatte in der richtigen stärke (mittels doppelseitigem klebeband) so unter das gas(strom)pedal zu kleben das bei 45 ende ist....
(so hab ich die umschreibung bekommen, MEIN EL HATTE KEINE STROMBEGRENZERDINGSDA) und der rückbau war relativ einfach)
bye wolle
von wolfgang dwuzet - am 18.11.2013 18:38